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Der Gemeinsame Pfarrgemeinderat und das Gemeindeteam

Was ist der Gemeinsame Pfarrgemeinderat bzw. ein Gemeindeteam?

Der Gemeinsame Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau lebendiger Gemeinden in einer Pfarreiengemeinschaft/Untergliederung. Hier können gewählte Vertreterinnen und Vertreter mitbestimmen, welche Pläne in den kirchlichen Gemeinden verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden sollen. In den einzelnen Gemeinden werden Gemeindeteams eingerichtet, die örtliche Aufgaben übernehmen. Der Gemeinsame Pfarrgemeinderat – oder alternativ die Gemeindeteams – werden von den Mitgliedern der Pfarreiengemeinschaft/ Untergliederung bzw. von den Gemeinden für vier Jahre gewählt.

Was ist der Unterschied zwischen dem Gemeinsamen Pfarrgemeinderat und einem Gemeindeteam?

Der Gemeinsame Pfarrgemeinderat ist zuständig für die gesamte Pfarreiengemeinschaft/ Untergliederung. Für Aufgaben, die in den einzelnen Gemeinden verbleiben, werden Gemeindeteams eingerichtet. Diese sind für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinsamen Pfarrgemeinderates eingesetzt und setzen sich aus Gläubigen zusammen, die bereit sind, in der jeweiligen Gemeinde mitzuarbeiten. Sie sorgen u. a. dafür, dass Kirche am Ort erkennbar, erreichbar und zugänglich ist, und repräsentieren Kirche am jeweiligen Ort.

Was sind die Aufgaben?

Die Satzung nennt viele Möglichkeiten des Engagements: von der Jugendarbeit bis hin zur Gottesdienstfeier, vom Besuchsdienst bei Neuzugezogenen oder Kranken bis zur Öffentlichkeitsarbeit – um nur ein paar Beispiele zu nennen. In der Praxis werden je nach Gegebenheit, Schwerpunkten und Interessen der Engagierten unterschiedliche Akzente gesetzt und versucht, Menschen zu bewegen, sich bei den jeweiligen Projekten und Aktionen zu beteiligen. Der Gemeinsame Pfarrgemeinderat handelt nach dem Subsidiaritätsprinzip und wird durch die einzelnen Gemeindeteams unterstützt. Das bedeutet, dass Aufgaben, die die einzelnen Gemeinden betreffen und von diesen übernommen werden können, dort angesiedelt sind. Der Gemeinsame Pfarrgemeinderat ist zuständig für alle gemeinsamen Aufgaben und erzielt durch die Zusammenarbeit Synergien zwischen den Gemeinden.

Wer kann sich engagieren?

Jede Katholikin und jeder Katholik ab 16 Jahren. Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die mindestens 14 Jahre alt sind und in der Pfarreiengemeinschaft/Untergliederung (bei der Wahl des Gemeinsamen Pfarrgemeinderates) bzw. in der Gemeinde (bei der Wahl des Gemeindeteams) ihren Erstwohnsitzhaben.

Wie ist die Arbeit organisiert?

Wie häufig sich der Gemeinsame Pfarrgemeinderat bzw. das Gemeindeteam trifft, entscheiden diese selbstständig und hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Um mehr zu erfahren ist es daher ratsam mit den derzeit Engagierten ins Gespräch zu kommen. Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge zu stellen, über die dann abgestimmt wird. Um die Palette der Themen und Aktionen zu organisieren,können – in Abstimmung mit dem Rat im Pastoralen Raum – Arbeits- und Projektgruppen gebildet werden.

Auf welcher Grundlage basiert das Engagement in den Gremien?

Das Bistum Würzburg baut darauf, dass alle Getauften eine gemeinsame Verantwortung haben. Die rechtliche Grundlagen hierfür sind die Satzungen der Gemeinsamen Pfarrgemeinderäte sowie der Gemeindeteams im Bistum Würzburg.